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Ticket Support

TSE Übergangsfrist läuft aus am 31.12.2022

Jetzt aber noch schnell prüfen!

Nicht nachrüstbare Kassen ohne TSE dürfen nur noch bis 31.12.22 betrieben werden.

Ein Umstieg auf ein neues Kassensystem mit TSE ist daher zwingend notwendig.

Elektronische Kassensysteme, die Sie zwischen dem 26. November 2010 und dem 31. Dezember 2019 angeschafft haben, dürfen Sie nur noch bis Ende 2022 verwenden. Das gilt, wenn Sie eine solche elektronische Registrierkasse nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufrüsten können.

Kasse ohne TSE? Übergangszeit läuft 31.12.22ab!
Kein TSE? Bußgelder bis 25.000€ drohen

Was passiert, wenn ich keine TSE fähige Kasse habe?


Wer seine Registrier-Kasse mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung , kurz TSE genannt, aufrüsten kann, sollte dies unverzüglich tun.


Wer dieser Pflicht nicht bis spätestens zum Jahreswechsel 2022 nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen – und das kann bis zu 25.000 Euro kosten.



Wichtig ist, dass Sie einmal prüfen, welches Kassensystem (Kassensoftware ) sie nutzen.


Da es verschiedene TSE Anbieter gibt, diese aber nicht von jedem System unterstützt werden, ist hier Vorsicht geboten.
Einfach eine TSE auf dem Markt kaufen würde also nichts bringen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kassenanbieter.

Achten Sie bitte dabei auf Hardware und die TSE Möglichkeiten!

Per Speicherstick/Speicherkarte oder als Cloud.

Kontrollieren Sie die Kosten. Schnell kann ein Cloud-basiertes Modell einige Hundert € mehr kosten.


Swissbit TSE für den Fiskalmarkt – einfach steckbar. - Swissbit

Wer nutzt welche TSE?

Wir nutzen aktuell mit 3 Kassensystemen, die alle mit dem TSE Anbieter Swissbit zusammen arbeiten.


Das wären die Kassensoftware Programme von JTL (JTL-POS) , Kasse Speedy und die LS-POS von Luwosoft